Das IBAF-Forum: Themen rund um Aus-, Weiter- und Fortbildung

Das Qualifizierungschancengesetz – finanzielle Förderung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen

Was ist eigentlich das sogenannte „Qualifizierungschancengesetz“ oder genauer: das „Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung“?

Mit dem Qualifizierungschancengesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, hat die Bundesregierung die finanzielle Förderung beruflicher Weiterbildung deutlich ausgeweitet. Arbeitnehmer*innen und Unternehmen können dadurch neue Fördermöglichkeiten nutzen, um sich durch berufliche Weiterbildung auf die zukünftigen Herausforderungen des Arbeitsmarktes vorzubereiten.

Demnach können Arbeitnehmer*innen unabhängig von ihrer derzeitigen Qualifikation oder der Unternehmensgröße die Förderung ihrer beruflich Weiterbildung in Anspruch nehmen, wenn sie berufliche Tätigkeiten ausüben, die
• durch Technologien ersetzt werden können oder
• in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind.

Darüber hinaus werden Arbeitnehmer*innen auch dann gefördert, wenn sie sich für eine Weiterbildung in einem Engpassberuf entscheiden. Laut der aktuellen Fachkräfteengpassanalyse 2019 zählen zu den Engpassberufen u. a. auch die Gesundheits- und Pflegeberufe.

Wer Interesse hat, sich beruflich weiterzubilden oder neu zu orientieren, sollte sich daher unbedingt direkt an die Bundesagentur für Arbeit (BA) wenden. Die Agentur berät umfassend - auch zur Höhe der finanziellen Unterstützung.

Grundsätzlich gibt es gibt sowohl Förderungen für Einzelpersonen als auch für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter*innen qualifizieren lassen möchten. Dabei ist es übrigens unerheblich, ob man die Förderung als Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte*r in Anspruch nehmen möchte.

Aber Achtung: Das Qualifizierungschancengesetz greift nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu zählt u.a., dass die letzte vergleichbare Weiterbildung (oder ursprüngliche Ausbildung) mindestens vier Jahre zurückliegen muss, damit ein ausreichender Aktualisierungsbedarf der Qualifikationen vorliegt.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter den folgenden Links:

Foto: AdobeStock/Gajus
Druckfunktion Diese Seite weiterempfehlen
Zum Seitenanfang