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Coronavirus (COVID-19): Aktuelle Informationen zum IBAF-Bildungsbetrieb – Stand: 11. Januar 2021 - 9:00 Uhr
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat am Freitag, den 8. Januar 2021, eine neue Landesverordnung mit verschärften Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Die jüngsten Beschlüsse treten ab heute, Montag, den 11. Januar 2021, in Kraft und gelten zunächst bis zum 31. Januar 2021.
Die aktuellen Bestimmungen finden Sie unter:
1. Auswirkungen auf den Betrieb der IBAF-Schulen und Pflege-Schulungszentren:
Für das IBAF, insbesondere für die Pflegeschulungszentren und die Gehörlosenfachschule, bedeutet dies, dass in der Zeit vom 11. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021 kein Präsenzunterricht stattfinden wird.
Prüfungen und Leistungsnachweise:
Die bereits vorgesehenen und nicht verschiebbaren abschlussrelevanten Prüfungen und Leistungsnachweise können trotz der verschärften Maßnahmen wie geplant durchgeführt werden. Das IBAF gewährleistet, dass die allgemeinen Hygienevorgaben (AHA-L-Regeln > Abstand, Hygiene, Alltagsmasken, Lüften) weiterhin eingehalten werden. Die IBAF-Schulen und Pflege-Schulungszentren verfügen über entsprechende Schutz- und Hygienekonzepte, in denen geeignete personelle, technische oder organisatorische Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben dargelegt werden.
Die Regelungen/Bedingungen betreffen die
• IBAF-Pflege-Schulungszentren in Neumünster, Norderstedt, Lübeck (Stockelsdorf) und Rendsburg,
• die Gehörlosenfachschule in Rendsburg und
• die IBAF Logopädieschule am UKSH gGmbH
2. Auswirkungen auf den IBAF-Fort- und Weiterbildungsbetrieb:
Laut §12a der aktuellen Landesverordnung ist der Präsenzunterricht im Rahmen außerschulischer Bildungsangebote untersagt. So werden auch im IBAF- Fort- und Weiterbildungsbereich zunächst bis zum 31. Januar 2021 keine Präsenzveranstaltungen stattfinden.
Prüfungen, die Ihre Präsenz erfordern, sind laut §5 Absatz 2 Nummer 2 der gültigen Landesverordnung auch weiterhin zulässig und werden unter Beachtungen der aktuellen Hygiene- und Schutzvorschriften wie geplant durchgeführt.
Wir verweisen an dieser Stelle ausdrücklich auf die digitalen IBAF-Bildungsangebote, die auch zukünftig uneingeschränkt stattfinden können. Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Fachbereich. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter:
https://ibaf.de/ibaf/schnell-mal-anrufen/
Wir möchten Ihnen versichern, dass für uns der Schutz Ihrer Gesundheit an oberster Stelle steht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir gemäß den aktuellen Beschlüssen der Landesregierung einzelne Veranstaltungsformate ändern, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen.
Unabhängig davon arbeiten wir nach wie vor mit Hochdruck daran, Ihnen weitere Online-Angebote zur Verfügung zu stellen.
Wir werden Sie an dieser Stelle weiterhin regelmäßig informieren, sollten uns neue Informationen der Ministerien vorliegen, die auch den IBAF-Bildungsbetrieb betreffen.
IBAF gGmbH – Die Geschäftsführung