• durch Technologien ersetzt werden können oder
• in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind.
Darüber hinaus werden Arbeitnehmer*innen auch dann gefördert, wenn sie sich für eine Weiterbildung in einem Engpassberuf entscheiden. Laut der aktuellen Fachkräfteengpassanalyse 2019 zählen zu den Engpassberufen u. a. auch die Gesundheits- und Pflegeberufe.
Wer Interesse hat, sich beruflich weiterzubilden oder neu zu orientieren, sollte sich daher unbedingt direkt an die Bundesagentur für Arbeit (BA) wenden. Die Agentur berät umfassend - auch zur Höhe der finanziellen Unterstützung.
Grundsätzlich gibt es gibt sowohl Förderungen für Einzelpersonen als auch für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter*innen qualifizieren lassen möchten. Dabei ist es übrigens unerheblich, ob man die Förderung als Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte*r in Anspruch nehmen möchte.
Aber Achtung: Das Qualifizierungschancengesetz greift nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu zählt u.a., dass die letzte vergleichbare Weiterbildung (oder ursprüngliche Ausbildung) mindestens vier Jahre zurückliegen muss, damit ein ausreichender Aktualisierungsbedarf der Qualifikationen vorliegt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter den folgenden Links: