AGB

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2024-03-26 | 03:48h
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2024-03-26 | 03:48h
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ibaf.de
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ibaf.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachfolgenden AGB gelten für sämtliche vom Institut für berufliche Aus- und Fortbildung gGmbH (IBAF) angebotene Veranstaltungen (Ausbildungen/Fortbildungen/Weiterbildungen), mit Ausnahme von Fernunterrichtsverträgen.  

1. Vertragsschluss

1.1 Der Vertrag zwischen dem IBAF und der/dem Teilnehmer*in kommt entweder durch Abschluss eines Lehrgangsvertrages oder aber bei einer Anmeldung per Telefon, Telefax, Briefwechsel, E-Mail oder Internet mit Zugang der Anmeldebestätigung bei der/dem Teilnehmer*in in Textform zustande.

1.2 Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs und nur bis zum Anmeldeschluss berücksichtigt. Bei Veranstaltungsangeboten mit staatlichen Abschlussprüfungen behält sich das IBAF ein Auswahlverfahren vor 

2. Zahlungskonditionen

Die Gebühr für die jeweilige Veranstaltung ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung und ohne Abzug und unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. Arbeitsagentur, Jobcenter, Arbeitgeber, Meister-BAföG) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin unter Angabe der Debitorennummer und des  Namens des/der Teilnehmenden zu zahlen.

3. Leistungen des IBAF

3.1 Das IBAF leistet den Unterricht in dem für den Lehrgang vorgesehenen Umfang, der sich aus der Lehrgangsbeschreibung ergibt. Nach Beginn des Lehrgangs sind Änderungen der Rahmenbedingungen durch das IBAF nur zulässig, wenn sie aus dringenden Gründen erforderlich sind. Dringende Gründe sind insbesondere die Veränderung von Prüfungsvorschriften oder sonstige Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen oder Förderregelungen. Als dringende Gründe gelten auch betriebsorganisatorische Umstrukturierungen beim IBAF, sofern sie das Lehrgangsziel nicht verändern. Weitgehende Änderungen sind nur nach vorheriger einvernehmlicher Absprache mit den  Teilnehmenden möglich. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer*innen, insbesondere Schadenersatzansprüche bei wesentlicher Änderung oder Absage eines Lehrganges, sind auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten des IBAF und seiner Mitarbeitenden beschränkt.

3.2 Das IBAF organisiert die lt. Ausschreibung anfallenden Prüfungen. Soweit es sich um einen nichtstaatlichen Abschluss handelt, wird die Teilnahme am Lehrgang und an der abschließenden Leistungsüberprüfung durch ein Zeugnis bzw. ein Zertifikat des IBAF bescheinigt. Sofern entstandene Fehlzeiten den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs gefährden, teilt das IBAF dem/der Teilnehmer*in dies rechtzeitig schriftlich mit. Sofern der/die Teilnehmer*in die Abschlussprüfung nicht erfolgreich ablegt, ermöglicht das IBAF eine Wiederholung der Prüfung nach den geltenden Prüfungsvorschriften. .

4. Pflichten der/des Teilnehmer*in

4.1 Der/die Teilnehmer*in zahlt das in Ziffer 2 festgelegte Entgelt für diesen Lehrgang. Diese Verpflichtung ist unabhängig von Leistungen Dritter. Insbesondere die Gewährung oder Versagung öffentlich-rechtlicher Leistungen wie z.B. nach dem Sozialgesetzbuch berühren die Zahlungsverpflichtung des/der Teilnehmers*in gegenüber dem IBAF nicht.

4.2 Die vollständige Zahlung der Lehrgangsgebühren bzw. der Prüfungsgebühr durch
den/die Teilnehmer*in ist Voraussetzung für die Zulassung zur vorgesehenen Prüfung/zum vorgesehenen Abschlusskolloquium. 

4.3 Der/Die Teilnehmer*in stellt sicher, dass die für den mit dem Lehrgang angestrebten Abschluss erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind und legt die hierfür erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vor.

4.4 Der/die Teilnehmer*in ist verpflichtet, die am Unterrichtsort geltende Ordnung zu beachten und Anweisungen der Geschäftsführung und deren Beauftragten zu folgen.

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4.5 Mit Abschluss des Vertrages verpflichtet sich der/die Teilnehmer*in zur aktiven Teilnahme und zum Mitwirken an den Lehrgangsveranstaltungen.

4.6 Der/die Teilnehmer*in hat das Recht, bis spätestens 4 Wochen vor Beginn des Bildungsangebotes von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass Lehrgangsgebühren fällig werden. Die Absage hat in Textform zu erfolgen und bedarf keiner Begründung.  Die IBAF gGmbH behält sich vor, eine Stornogebühr in Höhe von € 30,00 für den geleisteten Bearbeitungsaufwand zu erheben. 

50% der Lehrgangsgebühren werden fällig bei einer Absage bis spätestens 2 Wochen vor Beginn des Bildungsangebotes. 

100% der Lehrgangsgebühren werden fällig bei einer Absage von weniger als 2 Wochen vor Beginn des Bildungsangebotes oder bei Nichtantritt.

Bei Rücktritt oder Nichtantritt des Bildungsangebotes besteht gegenüber dem IBAF kein Anspruch auf Überlassung der Lehrgangsunterlagen.

5. Laufzeit des Vertrages

Das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf der für den Lehrgang vereinbarten Dauer bzw. mit erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs durch den/die Teilnehmer*in oder mit Kündigung des Lehrgangsvertrages durch eine der Vertragsparteien.

6. Kündigung

6.1 Lehrgangsverträge mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten können nach Beginn der Veranstaltung durch den/die Teilnehmer*in mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines jeden Lehrgangsvierteljahres ordentlich gekündigt werden. Lehrgangsverträge mit einer Dauer von weniger als 6 Monaten  können nach Beginn der Veranstaltung durch den/die Teilnehmer*in mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

Eine Erstattung der Lehrgangsgebühren erfolgt nicht.

6.2 Der/die Teilnehmer*in kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. Einen wichtigen Grund stellt insbesondere eine erhebliche Veränderung der Lehrgangsbedingungen durch das IBAF dar, die dem/der Teilnehmer*in die weitere Teilnahme an dem Lehrgang unmöglich macht. 

6.3 Das IBAF kann den Lehrgangsvertrag nur außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der/die Teilnehmer*in die vertraglichen Pflichten schuldhaft so gröblich verletzt, dass dem IBAF die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann, oder wenn sich der/die Teilnehmer*in mit der Lehrgangsvergütung in Höhe des Betrages für mindestens 2 Monate im Verzug befindet.

6.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

6.5 Im Fall der Kündigung hat der/die Teilnehmer*in nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des IBAF während der Laufzeit des Vertrages entspricht. Eine bereits gezahlte Vergütung wird im Fall der Kündigung erstattet, soweit sie im Voraus über den Termin, in dem die Kündigung wirksam wird, hinaus entrichtet war.

6.6 Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist hiervon unberührt. Schadensersatzansprüche des/der Teilnehmer*in wegen wesentlicher Änderung oder Absage eines Lehrgangs durch das IBAF können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des IBAF entstanden ist. 

6.7 Der Wechsel von einem Lehrgang in einen anderen ist nur mit Zustimmung des IBAF möglich. Soweit ein solcher Wechsel Auswirkungen auf öffentliche Förderungsleistungen hat, ist dies von dem/der Teilnehmer*in selbst zu vertreten.

7. Eigentum am Lehrmaterial

Im Falle einer Kündigung gemäß Ziffer 6 ist der/die Teilnehmer*in verpflichtet, das vom IBAF zur Verfügung gestellte Lehrgangsmaterial zurückzugeben.

8. Urheberrecht

Das IBAF hat das Urheberrecht am vom IBAF oder seinen Beauftragten erstellten Lehrmaterial des Lehrgangs. Der/die Teilnehmer*in hat ein Nutzungsrecht hieran lediglich im Umfang des Lehrgangs. Die Weitergabe von Originalunterlagen oder von Kopien dieser Unterlagen an Dritte ist nicht gestattet. Ein Verstoß hiergegen kann einen Schadensersatzanspruch des IBAF begründen und einen Grund zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages durch das IBAF darstellen.

9. Datenschutz

Das IBAF unterliegt den Vorschriften des Datenschutzgesetzes der EKD und der Datenschutzverordnung der NEK sowie allen auf deren Basis erlassenen weiteren untergesetzlichen Regelungen und gewährleistet einen sorgfältigen Umgang mit allen personenbezogenen Daten des/der Teilnehmer*in.   

10. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Institut für berufliche Aus- und Fortbildung gGmbH
Kanalufer 48, 24768 Rendsburg 
Tel.: 04331 / 1306-60 
Fax: 04331 / 1306-70 
E-Mail: info-TextEinschließlichBindestrichenLöschen-@ibaf.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.  Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs 

Folgen des Widerrufs 
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht. 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rendsburg.

Rendsburg, Mai 2019

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